Gibt es einen Mindestbetrag zum Telefonbieten?
Wir sind bereit, Telefongebote ab einem Limitpreis von 250,-€ zu registrieren. (Telefongebote bremsen die Auktion erheblich aus. Diese Untergrenze hat den Zweck, den Auktionsfluß aufrecht zu erhalten.)
Die Erklärung, man wäre bereit, mehr zu bieten umgeht diese Spielregel nicht.
Nutzen Sie in solch einem Falle bitte eine andere Bietmöglichkeit.
Was, wenn wir uns im entscheidenden Moment nicht telefonisch erreichen?
Sie können im Zuge der Registrierung als Telefonbieter auch ein Vorgebot abgeben, um im Zweifelsfalle trotzdem berücksichtigt zu werden.
Die Gefahr, gegen sein eigenes Vorgebot zu bieten besteht in diesem Falle nicht, da Registrierung und Vorgebot auf der selben Bieternummer laufen.
Bis wann sollte ich mein Telefongebot anmelden?
Wir bitten Sie, Ihre Anmeldung bis 14:00 Uhr am Auktionsvortag zu tätigen, damit wir Sie berücksichtigen können.
Kann ich auch das Auktionshaus anrufen?
Nein, das geht leider nicht. Wärend der laufenden Auktion sind unsere Leitungen für sämtliche eingehenden Anrufe blockiert, da wir diese für die Telefonbieter benötigen.
Sollten Fragen bestehen, wenden Sie sich für diesen Zeitraum per email oder Kontaktformular an uns. Diese werden, sofern möglich, in regelmäßigen Abständen bearbeitet.
Wann werde ich angerufen?
Es gibt 3 mögliche Anrufgründe im Bezug auf Ihre Registrierung als Telefonbieter:
- Der eigentliche Zweck der Registrierung, wenige Minuten bevor das gewünschte Los aufgerufen wird.
- Nachmittags/Abends am Vortag der Auktion, um die Richtigkeit der Telefonnummer zu prüfen und die ungefäre Anrufzeit abzusprechen.*
- Im Falle einer Telefonbieterflut auf ein bestimmtes Los, kann es passieren, dass wir Sie kontaktieren um im Vorfeld Registrierungen auszuschließen, die weit unterhalb des abzusehenden Preisrahmens liegen.
*Der Anruf zum Mitbieten kommt natürlich auch, falls wir Sie am Vortag nicht erreichen.
Welche rechtliche Bedeutung hat mein Telefongebot?
Auch ohne die Angabe eines Maximalgebotes, ist mindestens ein Limitgebot mit jeder Telefonregistrierung verknüpft und wird im Falle eines verpassten Anrufes als Tischgebot berücksichtigt.
Ihr Gebot ist die Grundlage, auf der Ihnen der Auktionator den Zuschlag erteilen kann.
Mit erteiltem Zuschlag wird entsprechend der AGB und der Verordnung über gewerbsmäßige Versteigerungen, ein wirksamer Kaufvertrag geschlossen.
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